Allgemeine Geschäftbedingungen

CRUSTEC® AGB – der Maromi Verlags GmbH CRUSTEC® ist eine registrierte Marke der MAROMI Verlags GmbH. MAROMI GmbH ist Importeur und eine Vertriebsfirma für diverse Produkte. Für die Geschäftsbeziehung gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland in der am Vertragstag gültigen Form, im Übrigen diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Maromi Verlags … „Allgemeine Geschäftbedingungen“ weiterlesen

CRUSTEC® AGB – der Maromi Verlags GmbH

CRUSTEC® ist eine registrierte Marke der MAROMI Verlags GmbH.

MAROMI GmbH ist Importeur und eine Vertriebsfirma für diverse Produkte. Für die Geschäftsbeziehung gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland in der am Vertragstag gültigen Form, im Übrigen diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Maromi Verlags GmbH nicht an. Sie widerspricht ihnen ausdrücklich.

Maromi Verlags GmbH übernimmt für Inhalte fremder Websites, zu denen eine Verlinkung besteht, keine Verantwortung oder Haftung und distanziert sich von den dortigen Inhalten. Das gilt auch für auf diese Website übernommenen Abbildungen und Beschreibungen von Produkten, sofern diese von Herstellern oder anderen Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

Für im Geltungsbereich dieser AGB abgeschlossene Verträge gilt Deutsches Recht.

Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Ahrensburg, Schleswig-Holstein.

Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Abschluss eines etwaigen Aufhebungsvertrages. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Liefervertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien so weit wie möglich entspricht.

Großhansdorf, 01.06.2018